NOTFALL
Kundencenter

Downloads
Online-Formulare
FAQ
 

Kundencenter

Wir stellen die nützlichsten Informationen rund um Ihre Immobilie zur Verfügung. Hier finden Sie Antworten zu den häufigsten Fragen, nützliche Downloads und Online - Formulare.

Online ausfüllen &
Zeit sparen

Schadensmeldung

Sollte ein Schaden in einem von uns betreuten Objekt auftreten, so können Sie uns mit diesem Formular schnell und einfach darüber informieren.

Zum Formular

Schlüssel-Service

Falls Sie einen neuen Schlüssel benötigen, lassen Sie es uns wissen.

Einfach das Formular ausfüllen, auf absenden klicken und wir übermitteln Ihnen eine Bestätigung über die Berechtigung für eine Schlüssel-Kopie.

Zum Formular

Änderung Ihrer Daten

Sie haben geheiratet und den Familiennamen Ihres Partners/Ihrer Partnerin angenommen? Sie wollen Post- oder E-Mail Adresse für Zusendungen von uns ändern? Bitte halten Sie uns auf dem Laufenden…

Zum Formular

FAQ 
 

Frequently Asked Questions - einfach und verständlich erklärt!

Eigentümer

Allgemeine Fragen für Eigentümer

Für welche Teile der Liegenschaft bin ich verantwortlich?

Grundsätzlich sind Sie als Eigentümer für Ihre erworbenen Wohnungseigentumsobjekte (Wohnung, Geschäft, Stellplatz, Kellerabteil, etc.) verantwortlich. Da Sie aber auch Miteigentumsanteile an den Allgemeinteilen der Liegenschaft erworben haben, sind Sie außerdem verpflichtet Schäden und Auffälligkeiten an Diesen unverzüglich der Hausverwaltung zu melden.

Was ist ein Nutzwertgutachten/eine Parifizierung?

Die Festsetzung der Eigentumsanteile der jeweiligen Miteigentümer erfolgt auf Grundlage eines Nutzwertgutachtens, welches durch einen Sachverständigen erstellt wird. Dort werden die einzelnen Wohnungseigentumsobjekte sowie deren Zubehör auf Grundlage deren Nutzfläche, Lage im Objekt, etc. bewertet und mit rechnerischen Anteilen dargestellt, welche so auch im Grundbuch ersichtlich sind.

Ich ziehe in eine Eigentumswohnung - muss ich das der Hausverwaltung mitteilen?

Bei Verkauf einer Wohnung oder eines Stellplatzes sind der Verwaltung folgende Daten des neuen Eigentümers mitzuteilen:

Datum der Übergabe, Name und Anschrift des neuen Eigentümers, Kotaktdaten wie Mailadresse und Telefonnummer.

Abgelesenen Zählerstände des Wasser- und Wärmemengenzählers (Heizungszähler).

Im besten Fall übermitteln Sie uns außerdem den beglaubigten Kaufvertrag sowie ein Protokoll der Übergabe der Wohnung.

Vertragsfragen für Mieter

Welche Unterlagen sind bei Mietvertragsabschluss vorzulegen?

Wir benötigen grundsätzlich einen gültigen Lichtbildausweis. Betreffend der Kosten (Vorschreibung, Kaution, etc.) informieren wir Sie vorab persönlich.

Muss eine Kaution hinterlegt werden?

Hierbei handelt es sich um eine Sicherheitsleistung des Mieters an den Vermieter zur Sicherung allfälliger Ansprüche, welche als Sparbuch oder Bankgarantie hinterlegt werden muss. Die übliche Kautionshöhe beträgt 3 Monatsmieten.

Wann bekomme ich meine Kaution zurück?

Nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Wohnung und Bezahlung sämtlicher Mietzinse inkl. Nebenkosten binnen weniger Tage, sonst nach Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustands der Wohnung.

Wie kann ich den Mietvertrag kündigen?

Die Kündigung des Vertrags kann ausschließlich schriftlich und mit persönlicher Unterschrift (per Post oder Email) erfolgen.

Wann kann ich den Mietvertrag kündigen?

Eine erstmalige Kündigung kann nach Ablauf eines Jahres erfolgen, unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist. Nach Ablauf eines Jahres kann die Kündigung immer am Monatsende unter Einhaltung der Kündigungsfrist erfolgen.

Meine monaltiche Vorschreibung wurde erhöht! Woran kann das liegen?

Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Anpassung aufgrund der Betriebskostenabrechnung. Je nachdem kann Aufgrund der Betriebskostenabrechnung die Vorschreibung erhöht oder verringert werden.
  • Aufgrund der mietvertraglichen Vereinbarung ist der Hauptmietzins ggf. wertgesichert. Bei Erreichen des vereinbarten Schwellenwertes führt dies zu einer Anpassung des Hauptmietzinses.
Darf ich Änderungen am Mietgegenstand vornehmen?

Normale Änderungen wie z.B. streichen von Wänden, Montage von Regalen, Kästen, bzw. allen Änderungen die nach Beendigung des Vertragsverhältnisses wieder in den Ursprungszustand zurückgestellt werden können, bedürfen keiner Genehmigung.

Wesentliche Änderungen an der angemieteten Einheit müssen immer vom Vermieter genehmigt werden. Am besten Sie kontaktieren Ihre Hausverwaltung um Ihr Vorhaben vorab zu besprechen.

Darf ich meine Wohnung untervermieten?

Grundsätzlich sollte eine Untervermietung, ob entgeltlich oder unentgeltlich, vertraglich geregelt sein. Das heißt, ein Blick in den Mietvertrag sollte Klarheit bringen.

Sollte dazu keine Regelung in Ihrem Mietvertrag niedergeschrieben sein, kontaktieren Sie bitte Ihre Hausverwaltung.

Darf ich Haustiere halten?

Dies sollte im Mietvertrag geregelt sein. Falls dies nicht im Mietvertrag geregelt ist, sollte der Vermieter die Haustierhaltung schriftlich genehmigen.

Betriebs- & Heizkosten

Wie erfolgt die Aufteilung der Betriebskosten bei Wohnungseigentümern?

Nach dem Wohnungseigentumsgesetz erfolgt die Verrechnung der Aufwendungen nach Nutzwerten. Eine abweichende Aufteilung der Aufwendungen kann im Wohnungseigentumsvertrag oder schriftlich unter allen Miteigentümern vereinbart werden.

Wie erfolgt die Aufteilung der Betriebskosten bei Mietern?

Die Betriebskosten werden in Mietshäusern nach Nutzfläche verrechnet. Sollte am gegenständlichen Haus Wohnungseigentum begründet sein, kann die Verrechnung auch gemäß Grundbuchanteilen erfolgen, sollte dies vertraglich so geregelt sein.

Warum bekomme ich für einen PKW-Stellplatz eine eigene Vorschreibung und Betriebskostenabrechnung?

Da auch ein PKW-Stellplatz (freier Stellplatz, Garage oder Tiefgaragenstellplatz) als eigenständiges Wohnungseigentumsobjekt anzusehen ist und dieser auch lt. Parifizierung und Grundbuch eigene Anteile besitzt, sind dafür auch monatlich Betriebskosten und eine Zuführung zur Rücklage zu bezahlen. Die Betriebskosten werden anders als bei zu Wohnzwecken genutzten Einheiten mit 20% USt. verrechnet, weshalb auch eine eigene Vorschreibung und Abrechnung erfolgt.

Was ist eine Rücklage und für was braucht man diese?

Für jede Liegenschaft muss die Hausverwaltung eine angemessene Rücklage bilden. Die Rücklage kann primär dann verwendet werden, wenn es zu hohen, nicht jährlich wiederkehrenden Auslagen, insb. für große Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten kommt (z.B. Reparatur Dach, Fassade, etc.).

Wie kann Einsicht in die Belege genommen werden?

Nach vorheriger Terminvereinbarung können Sie gerne die Originalbelege in unserem Büro einsehen.

Jetzt unverbindlich
anfragen und profitieren!