NOTFALL

Änderung am Immobilienmarkt – das Bestellerprinzip kommt - zumindest teilweise!

Was ändert sich für Mieter:innen!? 

Ab 1. Juli 2023 muss ein wohnungssuchender Mieter keine Maklerprovision mehr bezahlen, nur der Vermieter als Auftraggeber des Maklers. Sollte hingegen der Mieter einen Makler mit der Suche beauftragen, so hat im Erfolgsfall er die Maklerprovision zu zahlen. Bestellerprinzip kurzgefasst: Wer also den Makler beauftragt, soll ihn auch bezahlen. Der jeweils andere kann nicht zur Zahlung einer Maklerprovision verpflichtet werden.

Durch das Bestellerprinzip verlieren Vermieter den Vorteil, provisionsfrei über einen Makler vermieten zu können und müssen entweder das Maklerhonorar bezahlen oder die Suche nach dem passenden Mieter selbst in die Hand nehmen. Sinnvoll sind in diesem Fall Mieter-Checks, bei denen der Mieter auf Bonität geprüft wird. Hierfür gibt es verschiedenste Möglichkeiten.

Was ändert sich für Käufer und Verkäufer!?
Das Bestellerprinzip gilt für Mieter und Vermieter, nicht jedoch für Käufer und Verkäufer von Immobilien.

Unser Angebot für Kunden:

Wir arbeiten mit den besten Immobilienmaklern der Region zusammen. Sollten Sie Ihre Immobilien verkaufen oder vermieten wollen, können Sie sich gerne an uns wenden.

 

Zu Gunsten der Lesbarkeit wurde zu Ungunsten der gendergerechten Formulierung entschieden, wir bitten um Verständnis. 

Thomas Perkonigg, MBA
perkonigg@aris-immo.at
Tel.: +43 664 5521025

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